Der Landesbetrieb HessenForstÖffnet sich in einem neuen Fenster ist am 1. Januar 2001 aus der Hessischen Landesforstverwaltung hervorgegangen. HessenForst bewirtschaftet rund 342.000 ha des hessischen Staatswaldes sowie auch rund 350.000 ha Körperschafts-, Gemeinschafts- und sonstige Privatwälder und berät deren Eigentümer. Der Landesbetrieb mit der Landesbetriebszentrale in Kassel und seinen 441 Revierförstereien in 41 Forstämtern ist hessenweit präsent.
Dienststellenübergreifend wird der Landesbetrieb von HessenForst Technik und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt unterstützt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die nachhaltige Waldpflege und damit um die Erhaltung der Wälder als unverzichtbare Lebensgrundlage aller Menschen – auch jener, die nur indirekt von den Schutzwirkungen des Waldes als Klimapuffer, Wasserspeicher, Luftverbesserer etc. profitieren oder den Wald zur Erholung nutzen.
Eine Aufgabe, zu deren Erfüllung umfangreiches Wissen, aber auch erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind, die der Landesbetrieb aus einer ökonomischen und ökologischen Bewirtschaftung des Waldes schöpft. Dies geschieht durch eine effiziente multifunktionale Forstwirtschaft, aus der sich vielfältige Aufgaben für das Unternehmen HessenForst ergeben:
- Wirtschaftsunternehmen: Bewirtschaften der rund342.000ha des Hessischen Staatswaldes. Produzieren von Rundholz für verschiedene Bereiche wie Bau, Möbel- und Innenausbau etc. sowie Brennholz, Weihnachtsbäume, Schmuckreisig, Wildbret. Anbieten von Führungen und Tagesfahrten in den Wald sowie organisierte Jagdveranstaltungen und individuelle Jagdmöglichkeiten.
- Dienstleistungsunternehmen: Beraten, fördern und bewirtschaften der ca. 350.000 ha Körperschafts-, Gemeinschafts- und sonstiger Privatwälder. Durchführung von internationalen Consulting-Dienstleistungen in Transformations- und Entwicklungsländern.
- Zukunftsunternehmen:Planen, kontrollieren und begutachten der Wälder, erforschen von Lösungen für künftige Probleme.
- Bildungsunternehmen:Waldpädagogik, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu allen Themen des Waldes.
- Hoheitsaufgaben:Schutz der Wälder auf gesetzlicher Grundlage.
Aufgaben des Landesbetriebs HessenForst
Die Aufgaben des Landesbetriebs HessenForst sind in § 27 HWaldG geregelt. Der Landesbetrieb Hessen-Forst nimmt die Rechte und Pflichten des Landes als Waldeigentümer wahr, erbringt forstbetriebliche und -technische Dienstleistungen für den Körperschafts- und Privatwald, beteiligt sich an der forstwissenschaftlichen Forschung und nimmt am wissenschaftlichen Austausch teil, betreibt Waldpädagogik und unterstützt die Forstbehörden, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Dem Landesbetrieb sind insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
- die Bewirtschaftung des Staatswaldes und der ihm übertragenen Liegenschaften des Landesnach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlverpflichtung,
- die forsttechnische Leitung und der forsttechnische Betrieb für den Körperschaftswald nach Maßgabe des § 19 HWaldG
- die allgemeine und besondere Förderung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nach Maßgabe des § 22 HWaldG Abs. 1,
- die Mitwirkung bei der finanziellen Förderung des Körperschafts- und Privatwaldes nach Europa-, Bundes und Landesrecht,
- die Erstellung der Betriebspläne für den Staatswald und den staatlich betreuten Körperschaftswald oder im Privatwald aufgrund vertraglicher Vereinbarung,
- die Vornahme von waldökologischen, waldwachstums- und standortkundlichen Untersuchungen, sowie von Waldschutzuntersuchungen und -beratungen, die Erhaltung forstlicher Genressourcen, die forstliche Landespflege und Umweltkontrolle sowie die Erstellung forstfachlicher Gutachten,
- die fachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Waldpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung sowie die Tätigkeiten, die der Schutz- und Erholungsfunktion dienen,
- die Verwaltung des forstfiskalischen Vermögens,
- die Erhebung, Verwaltung und Vernetzung von Naturschutzdaten und die Wahrnehmung von Aufgaben als Fachdienststelle des Naturschutzes,
- die Einrichtung, Organisation und der Betrieb der Forstämter und der Revierförstereien in den staatlichen Forstamtsbezirken sowie des Nationalparkamtes.
Der Landesbetrieb HessenForst soll die Kommunen und Fachbehörden über notwendige landespflegerische Maßnahmen beraten und die praktische Durchführung der Maßnahmen auf Kosten des Auftraggebers oder des Verpflichteten entweder selbst übernehmen oder unterstützen.