Bewirtschaftung des Staatswaldes
Die Forstwirtschaft ist der Nachhaltigkeit aller Leistungen des Waldes verpflichtet. Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes stehen im Fokus der Waldbewirtschaftung und des Selbstverständnisses der Försterinnen und Förster. Das Hessische Waldgesetz, die Richtlinie zur Bewirtschaftung des Hessischen Staatswaldes und die Hessische Waldbaufibel verankern das Ziel einer nach ökologischen Grundsätzen durchzuführenden, ordnungsgemäßen und naturnahe Forstwirtschaft.
Wichtiges Merkmal dieser Forstwirtschaft ist die Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt durch das Hinwirken auf gesunde, stabile und vielfältige Wälder. Aufbauend darauf gibt §5 des BundesnaturschutzgesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster (BNatSchG) für die forstliche Nutzung des Waldes das Ziel vor, naturnahe Wälder aufzubauen und diese nachhaltig mit einem hinreichenden Anteil standortheimischer Forstpflanzen ohne Kahlschläge zu bewirtschaften.
Die Richtlinie zur Bewirtschaftung des Hessischen Staatswaldes (RiBeS) legt eine nachhaltige Waldbewirtschaftung bei gleichzeitigem Erhalt der Klimaschutzfunktionen, der Artenvielfalt und des Erholungsraums für die Bevölkerung fest.