Auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinie berät der Landesbetrieb HessenForst Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer über die finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Privat- oder Kommunalwaldes. Ziel ist die Sicherung der Nutzfunktion, der Schutzfunktion, Erholungsfunktion und der Klimaschutzfunktion des Waldes. Zum einen soll die ökologische Stabilität des Waldes und die Umsetzung der Erfordernisse in Natura-2000 Gebieten gesichert werden, zum anderen die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft verbessert werden.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können - außer für Maßnahmen nach Abschnitt C - natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzende von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Gemeinschaftsforsten und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz sein, sofern sie rechtsfähig sind. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger für Maßnahmen nach Abschnitt C können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sein.